Fragen und Antworten zur MAN Studienförderung
Welches Ziel verfolgt die MAN Studienförderung?
Mit unserer Studienförderung – ausgehend vom zukünftigen Personalbedarf – wollen wir leistungsorientierte Nachwuchskräfte gewinnen.
Welche Voraussetzungen brauchen Sie für die Förderung?
- Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule im In- oder Ausland.
- Studiengang mit bestehendem oder absehbarem Bedarf innerhalb der MAN Gruppe.
- Bereitschaft zu einem Praktikum innerhalb der MAN Gruppe.
- Bereitschaft zum Abschluss eines Arbeitsvertrags nach Ende des Studiums.
Wie kommt ein Förderungsverhältnis zustande?
- Als Studierender bewerben Sie sich bei einem Unternehmen der MAN Gruppe in der Regel zunächst um eine Praktikantenstelle (siehe Kontaktadressen ).
- Entsprechende Leistungen während des Studiums sowie im Laufe der absolvierten Praktika sind die Voraussetzung für eine Förderung.
- Im Anschluss an erfolgreich abgeschlossene Praktika und bei positiver Gesamtbeurteilung durch den Studienbetreuer können Sie für eine Förderung vorgeschlagen werden.
Wie sieht die Förderung aus?
- Schwerpunkt der MAN Studienförderung ist die fachliche und persönliche Betreuung des Studierenden. Sie erfolgt durch den Studienbetreuer in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Personal- und Fachabteilung.
- Der Studienbetreuer berät Sie bereits während des Praktikums hinsichtlich Studienfach, -richtung und ggf. -ort.
Während des Studiums
- zielt die Beratung auf bestmögliche Gestaltung des Studiums, damit der angestrebte Studienabschluss in kürzester Zeit mit dem größtmöglichen Erfolg erreicht wird.
- erfolgt die Beratung hinsichtlich Themenauswahl und Erstellung von Studienarbeiten.
- wird der betriebliche Einsatz während der Semesterferien koordiniert.
- werden nach und nach die Erfordernisse und Voraussetzungen künftiger beruflicher Tätigkeiten sowie fachliche Kontakte innerhalb und außerhalb des Unternehmens vermittelt.
Während des Studiums können wir Sie
- durch Sachleistungen (z. B. Einladungen zu Veranstaltungen der MAN Unternehmen, Büchergeld und ähnliches) und
- ggf. Unterhaltszahlungen anlässlich von Studienaktivitäten (z. B. Auslandssemester), die im Interesse von MAN Unternehmen liegen, unterstützen.
Wann endet das Förderungsverhältnis?
Das Förderungsverhältnis endet
- spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das Studium ordnungsgemäß abgeschlossen wurde (letzte Prüfung).
- vorher, wenn anhand der Leistungen abzusehen ist, dass kein erfolgreicher Abschluss des Studiums erreicht wird.
Der Studierende wird über das Ende des Förderungsverhältnisses schriftlich informiert.
Was kommt danach?
Rechtzeitig vor Abschluss des Studiums wird dem Studierenden ein seinen Fähigkeiten entsprechender Arbeitsvertrag innerhalb der MAN Gruppe angeboten.


